Bußgelder bei Verstoß gegen das Cannabiskonsumgesetz (KCanG)
Dieser Artikel befasst sich mit Bußgeldern bei Verstößen (Ordnungswidrigkeiten) gegen das Cannabisgesetz (KCanG)
Das neue Konsum-Cannabis-Gesetz regelt auch die Ordnungswidrigkeiten die mit Bußgeld bewehrt sind. Anders als bei Bußgeldern im Straßenverkehr sind die Bußgelder sehr hoch, bis zu 30.000 €.
Wir können nur jedem Betroffenen raten, schon nach der Anhörung einen erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. Jeder Betroffene, der eine Rechtschutzversicherung hat, trägt dabei kein Kostenrisiko, weil die Rechtsschutzversicherung auch für Bußgeldverfahren nach dem KCanG zahlt
Wie hoch sind die Bußgelder bei Cannabis-Verstößen?
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wir stellen in diesem Beitrag die Bußgelder in Bayern dar, kennen uns aber natürlich auch in jedem anderen Bundesland aus. Für diese Ordnungswidrigkeiten kann jede Peron die 14 Jahre oder älter ist bestraft werden.
OWI-Tatbestand | Bußgeld in € |
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mehr als 25 Gr. (bis 30 Gr.) Cannabis mit sich geführt | 500 - 1000 |
mehr als 50 Gr. (bis 60 Gr) insgesamt bessesen geführt | 500 - 1000 |
Cannabissamen aus dem nicht-Eu-Ausland eingeführteingeführt | 100 - 30.000 |
in Anwesenheit eines Minderjährigen (unter 18 Jahre) Cannabis konsumiert | 1000 |
in Sichtweite von Kindergärten, Schulen, Jugendeinrichtungen oder Sportstätten Cannabis konsumiert | 500 |
Cannabis u. Vermehrungsmaterial in der Wohnung nicht vor dem Zugriff von Dritten geschützt | 500 - 750 |
Mitglied in mehreren Anbauvereinigungen | 300 |
Cannabis in Fußgängerzonen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr konsumiert | 300 |
Der Autor dieses Artikels, Rechtsanwalt Michael D. Pfefferl, ist seit 1998 in der Kanzlei Perathoner & Pfefferl, jetzt in München Trudering, als Strafverteidiger tätig, er ist Fachanwalt für Strafrecht und betreibt in München unter der Rufnummer 0177 2052031 einen Anwaltsnotdienst, der 24 Stunden, auch am Wochenende, erreichbar ist.