Perathoner & Pfefferl

Gebrauch eines gefäschten Impfpausweises

 

Gebrauch von gefälschten Impfausweisen § 279 STGB

Wenn Sie mit Strafverfahren wegen eines gefäschten Impfpasses belangt werden sollen, so wirft das vor allem die Frage auf:

Welche Strafe erwartet mich wegen des Gebrauchs eines gefälschten Impfpasses?

Seit der Gesetzesänderung vom 24.11.2021 haben wir etliche Mandantinnen und Mandanten denen der Gebrauch eines gefälschten Impfausweises vorgworfen wird. Zumeist werden die Verdächtigen beim Versuch der Digitalisierung durch eine Apothekle erwischt. Der Apothekenmitarbeiter kopiert die Imfausweise und den Personalausweis vertröstetet den Kunden  damit, dass er noch etwas klären müsse und meldet das der Polizei. Nicht selten wartet dann die Polizei auf den Inhaber des Impfausweises der dann versucht die Digitalisierungsnachweise (nach Anruf der Apotheke) abzuholen. Viele der Verdächtigen werden vorläufig festgenommen und anschließend eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dieses Vorgehen erscheint angesichts der Strafandrohnung des § 279 StGB unverhältnismäßig, zeigt aber, dass seitens der Strafverfolgungsbehörden der Wille zum harten Durchgreifen gezeigt werden soll.

Die Strafe für den Gebrauch eines faslchen

Die zu erwartende Strafe für den Gebrauch eines unrichtigen  Gesundheitszeugnisses (ein gefäschter Impfausweis ist eine unrichtiges Gesundheitszeugnis) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bedroht.  Aufgrund der angespannten Stimmung gegen Impf-Gegner dürfte auch bei Ersttätern ohne Vortrafen zumindest in Bayern eine Geldstrafe von mehr als 3 Monatsgehältern anfallen, dies führt automatisch dazu, dass amn vorbestraft ist , also einen Eintrag im Polizeilichen Führungszeugnis hat.

Strafen für das Ausstellen eines gefälschten Impfausweis

Die Strafen für Ärzte die falsche Imfzeugnisse ausstellen ist bei weitem höher,Ärzte, die dafür auch Geld bekommen sind bei einem Strafrahmen von 3 Monaten bis 5 Jahren angelangt und zwar für jeden einzelnen falsch ausgestellten Impfpass. Dies regelt § 278 StGB in Absatz 2.

Wie immer gilt:

Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Suchen Sie sich einen vertrauenswürdigen und erfahrenen Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten.

Der Autor dieses Beitrage, Rechtsanwalt Michael D. Pfefferl,  ist seit 1998 als Rechtsanwalt im Strafrecht tätig. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt bereits etliche Mandaten , denen vorgeworfen wird Impfpässe gefälscht oder gefälschte genutzt zu haben.