Perathoner & Pfefferl

Das Ermittlungsverfahren

Nach der Mandatsübernahme werde ich mich als Verteidiger bei der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. Gericht bestellen und Akteneinsicht beantragen. Die beantragte Akteneinsicht wird in der Regel in etwa 2 - 8 Wochen gewährt werden. Sodann werden wir die Ermittlungsakte eingescannt.,Sie erhalten dann eine verschlüsselte Kopie der Ermittlungsakte zur Durchsicht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie unter keinen Umständen einen Zeugen oder einen weiteren Beschuldigten mit dem Inhalt der Akten konfrontieren dürfen. Die Akte darf keinem Dritten zugänglich gemacht werden. Die Akteneinsicht dient nur  zur Vorbereitung der eigenen Verteidigung.  Nach dem Lesen der Akten bitten wir Sie zur erneuten Besprechung der Angelegenheit in unsere Kanzlei (oder telefonisch). Wir werden dann den Akteninhalt mit Ihnen eingehend erörtern, und gegebenenfalls einen Schriftsatz aufgrund Ihrer Äußerung zu dem Vorwurf fertigen. Häufig kann es aber auch sinnvoll sein, sich nicht zu äußern.

Unter keinen Umständen sollten Sie selbst ohne Zustimmung des Verteidigers mit der Staatsanwaltschaft oder der Polizei Kontakt aufnehmen.

Es kann passieren, dass trotz der Verteidigungsanzeige des Verteidigers an die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft von dort an Sie ein Anhörungsbogen oder Vernehmungsbogen geschickt wird mit dem dringenden Hinweis, innerhalb von einer Woche diesen ausgefüllt zurückzuschicken. Schicken Sie diese Unterlagen an uns, wir werden uns dann gegebenenfalls noch einmal mit der Justiz in Verbindung setzten. Auch die in einem solchen Bogen angegebene Frist von etwa 7 Tagen ist für Sie und uns nicht maßgeblich. Eine Versäumung führt nicht zu Nachteilen für den Betroffenen / Beschuldigten. Handeln Sie auch hier in keinen Fall eigenmächtig, indem Sie diesen Bogen ausfüllen.

Sofern Sie nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinreichend verdächtig sind, so kann bei Verkehrsdelikten die Beschlagnahme oder Sicherstellung des Führerscheins schon im Ermittlungsverfahren erfolgen.

Als Ihr Strafverteidiger versuche ich nach Akteneinsicht und Rücksprache mit Ihnen, die belastenden Argumente durch Beweisanträge oder rechtliche Ausführungen zu widerlegen.

Sofern Sie Zeugen benennen können, die die Angaben anderer Zeugen widerlegen können, so ist es unerlässlich, dass Sie Vornamen, Nachnamen und Anschrift benennen können. Das Einverständnis der Zeugen oder gar dessen Aussagebereitschaft ist nicht erforderlich. Ein Zeuge ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen. In vielen Fällen werden die Zeugen aber erst im Gerichtstermin gehört.

Nachdem die Angelegenheit nach Ansicht der Staatsanwaltschaft fertig ermittelt ist, wird eine Abschlussverfügung erlassen. Dies kann eine Einstellungsverfügung sein, aber auch der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls oder aber ein Antrag auf Zulassung der Anklage sein.

Bei den Einstellungsverfügungen gibt es mehrere verschiedenen Varianten (§ 170 Abs. 2 StPO, § 153 StPO und § 153 a StPO). In manchen Fällen bietet es sich auch an, dass ich mich als Verteidiger mit der Staatsanwaltschaft telefonisch in Verbindung setzt und dort gegebenenfalls in einem Telefonat den zuständigen Sachbearbeiter zu überzeugen versucht, dass das Verfahren sinnvollerweise eingestellt wird.

In einigen Fällen kann der Verteidiger auch verhindern, dass der Mandant eine belastende Hautverhandlung durchleben muss, indem er einen Strafbefehl mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht abspricht.

Bei kleineren Delikten und bei eindeutiger Beweislage beantragt die Staatsanwaltschaft häufig den Erlass eines Strafbefehls. Der Amtsrichter wird diesen beantragten Strafbefehl in der Regel auch erlassen. Der Mandant und der Verteidiger erhalten dann ein Schreiben in dem der Sachverhalt kurz so dargestellt wird, wie er sich nach Meinung der Staatsanwaltschaft zugetragen hat. Am Ende des Schreibens sind dann die verletzten strafrechtlichen Vorschriften benannt und es wird eine Geldstrafe ausgeworfen. Die Geldstrafe setzt sich aus Anzahl der Tagessätze und aus der Höhe des Tagessatzes zusammen. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen des Beschuldigten und die Anzahl der Tagessätze nach dem Delikt.

Nach Erhalt eines Strafbefehls sollten Sie sich immer mit dem Verteidiger in Verbindung setzen, um zusammen mit ihm zu entscheiden ob der Strafbefehl hingenommen werden soll, oder ob ein Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg bietet. Sofern gegen den Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt wird, kommt es zur Hauptverhandlung, es sei denn das Rechtsmittel wird nur auf die Höhe der Tagessätze beschränkt (weil das Einkommen falsch geschätzt wurde). In diesem Fall reicht es, schriftlich Stellung zu nehmen und die erforderlichen Unterlagen an das Gericht zu übersenden.

Formal ist das Ermittlungsverfahren mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls oder mit Antrag auf Zulassung der Anklage oder aber mit der Einstellung beendet.

Auf unserer Homepage finden Sie auch Hinweise über den Ablauf einer Hauptverhandlung. Weitere interessante Informationen zum Strafverfahren finden Sie auch auf anwalt.org


Der Autor dieses Artikels, Rechtsanwalt Michael D. Pfefferl, ist seit 1998 in der Kanzlei Perathoner & Pfefferl, jetzt in München Trudering, als Strafverteidiger tätig, er ist Fachanwalt für Strafrecht und betreibt in München unter der Rufnummer 0177 2052031 einen Anwaltsnotdienst, der 24 Stunden, auch am Wochenende, erreichbar ist.