Fehlerquellen im Geschwindigkeitsmessverfahren
III. Radarmessgeräte
Arbeiten mit einer elektromagnetischen Welle in einem bestimmten Frequenzbereich. Die von der Radarantenne ausgesandten Elektromagnetischen Wellen werden nach der Reflexion am Fahrzeug wieder empfangen und anhand der Frequenzverschiebung die Geschwindigkeit ermittelt. Für alle Geräte, die mit Radar funktionieren gilt, dass die Aufstellung des Messgerätes die meisten Fehlerquellen birgt. Der sogenannte Winkelfehler entsteht, wenn das Messgerät nicht völlig parallel zur Fahrrichtung des zu messenden Fahrzeuges oder in einer Kurve aufgestellt wird. Schon eine Abweichung von 1 Grad kann die Messung um 1 km/h verfälschen. Das ist nicht durch den Beamten, der das Gerät aufgestellt hat zu bemerken. Sofern der Verkehrsteilnehmer also gerade die Schwelle zum Fahrverbot mit 26 km/h, 31 km/h oder 41 km/h erreicht hat und mit einem Radarmessgerät gemessen wurde, besteht immer die Möglichkeit, dass eine Reduzierung um 1 km/h auf Grund eines Winkelfehlers zu erfolgen hat. Eine noch deutlicherer Messfehler ergibt sich, wenn das Fahrzeug schräg fährt (beim Spurwechsel z.B.).
a) TRAFFIPAX speedophot
Dieses meist in geparkten Überwachungsfahrzeugen eingebaute Gerät arbeitet nach dem Doppler-Frequenz-Prinzip. Es kann aber auch mit Stativ oder Container genutzt werden. Es ist in der Lage bis zu 4 Fahrstreifen ankommenden Verkehrs zu überwachen. Wichtig ist, dass dieses Gerät exakt parallel zur Fahrbahn aufgestellt wird, da ansonsten der vorgeschriebene Messwinkel von 20 Grad nicht eingehalten wird. Das Gerät dokumentiert die Messung mit einem Lichtbild, auf dem die relevanten Daten eingeblendet werden. Folgende Fehlerquellen sind möglich:
- Kalibrierungsfotos wurden nicht gefertigt
- die Messstelle entspricht nicht den Anforderungen
- der Messwinkel von 20 Grad zum Straßenrand wurde nicht eingehalten
- eine Schrägfahrt des gemessenen Fahrzeuges liegt vor (durch Verkürzung/Verkleinerung des Winkels kommt es zu höheren Messergebnissen als tatsächlich gefahren)
- ein zweites Fahrzeug ist auf dem Lichtbild neben dem gemessenen Fahrzeug sichtbar
- die Mindestaufstellhöhe von 40 cm wurde nicht eingehalten
- Leerbilder sind auf dem Messfilm zahlreich vorhanden
- Messgerät wurde nicht geeicht
b) Multanova MU VR 6F
Multanova MU VR 6F wird im Fahrzeugeinbau oder mit Stativ genutzt,. Es kann sowohl ankommender als auch abgehender Verkehr (auch gleichzeitig) überwacht werden. Folgende Fehlerquellen sind denkbar:
- Kalibrierungsfotos wurden nicht gefertigt
- die Messstelle entspricht nicht den Anforderungen
- der Messwinkel von 22 Grad zum Straßenrand wurde nicht eingehalten
- eine Schrägfahrt des gemessenen Fahrzeuges liegt vor (durch Verkürzung/Verkleinerung des Winkels kommt es zu höheren Messergebnissen als tatsächlich gefahren)
- es gibt Hinweise für Reflexionsfehlmessungen
- ein zweites Fahrzeug ist auf dem Lichtbild neben dem gemessenen Fahrzeug sichtbar
- Leerbilder sind auf dem Messfilm zahlreich vorhanden
- Messgerät wurde nicht geeicht
c) Multanova MU VR 6FAFB
Multanova VR 6FAFB wird von Verkehrsleitanlagen oder Autobahnbrücken zur Überwachung von Autobahnabschnitten genutzt. Es wird lediglich ankommender Verkehr gemessen. Das Gerät stellt sich automatisch auf die gerade im Verkehrsleitsystem geltende Höchstgeschwindigkeit ein, wobei bei einem Wechsel der Höchstgeschwindigkeit 3 Minuten lang nicht gemessen wird. Folgende Fehlerquellen sind möglich:
- Es wurden keine Kalibrierungsfotos gefertigt
- Das Fahrzeug befindet sich nicht im Auswertungsbereich
- Zeiteinblendung und Geschwindigkeitswert auf dem Foto sind nicht mit den Protokolldateien identisch
- Im Bußgeldbescheid wurde eine falsche Höchstgeschwindigkeit zu Grunde gelegt
- Der Auswertungsbeamte war nicht ausreichend geschult
- Leerbilder sind auf dem Messfilm zahlreich vorhanden
- Messgerät wurde nicht geeicht
Sämtliche der vorbenannten Fehlerquellen können nur in der Hauptverhandlung vor Gericht durch einen Sachverständigen aufgeklärt werden. Das Gericht bestellt aber nur dann einen Sachverständigen, wenn ein entsprechender Beweisantrag der Verteidigung es dazu zwingt. Es ist daher Aufgabe des Verteidigers zunächst Anhaltspunkte aus der Akte für eine eventuelle Fehlerquelle herauszuarbeiten und dann einen entsprechenden Beweisantrag zu formulieren.