Perathoner & Pfefferl

Kosten der Erstberatung

Beratungsvergütung in der Rechtsanwaltskanzlei PERATHONER & PFEFFERL in München

Kosten für Erstberatung sind verbraucherfreundlich geregelt

Wir nehmen uns die Zeit, die notwendig ist, um den Sachverhalt zu ermitteln und unter allen rechtlichen Aspekten bewerten zu können. Unserer Erfahrung nach gelingt das nicht in 30 Minuten (zumindest nicht uns). Wir benötigen im Schnitt eine Sunde dazu, manchmal auch 2 Stunden.

Wir halten daher nichts davon, unsere Mandanten mit Dumpingpreisen zu "ködern". Im Gegenteil, wir sehen darin die Gefahr, dass der Rechtsberater wegen des Kostendrucks den Mandanten zur kostenintensiven außergerichtlichen Vertretungen oder zu Prozesshandlungen überredet, obwohl von vornherein deren Aussichtlosigkeit klar ist.

Die Rechtsschutzversicherung darf zwischenzeitlich auch Rechtsberatung betreiben. Soll ich mich dann nicht lieber kostenlos von der Versicherung beraten lassen? So etwas hören wir nicht selten. Dazu muss man überlegen, was der Rechtsschutzversicherer mit seinem Unternehmen bezweckt. Er will Geld verdienen. Wann immer er zu Prozesshandlungen oder zur Inanspruchnahme eine Anwaltes rät, fallen für ihn Kosten an, das verringert seinen Gewinn. Jetzt müssen Sie entscheiden, ob Sie dem Versicherer soweit trauen, dass Sie glauben, er wird seine eigenen Interessen hinter Ihren  anstellen.

Gerade diese Freiheit wollen wir uns nehmen können und deshalb vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Vergütung, welche es uns auch erlaubt, dem Mandanten von der weiteren Inanspruchnahme eines Anwaltes abzuraten.

Eine Erstberatung in allen angebotenen Rechtsgebieten kostet für Verbraucher bei uns deshalb 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

Die Erstberatung von Unternehmern im Bereich Scheinselbständigkeit (sowohl soziaversicherungsrechtlich als auch strafrechtlich) ist zumeist sehr umfangreich. Es müssen Verträge mit den Selbständigen geprüft werden, die Zahlungen aus dem Fremdleistungskonto angeschaut werden und Bescheide überprüft werden. Nicht zuletzt muss der Sachverhalt (wie wird das Beschäftigungsverhältnis gelebt) umfangreich ermittelt werden.

Deswegen kostet die Erstberatung von Unternehmern im Bereich Scheinselbständigkeit 300 € zuzüglich Umsatzsteuer.

Die Kosten für die weitere Vertretung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten besprechen wir mit Ihnen im einzelnen, sie richtet sich nach RVG  (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Im Bereich des Strafrechtes arbeiten wir ausnahmslos mit Pauschal- oder Stundenvergütungen. Wir informieren Sie auch darüber, welche Kosten Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt.

Gerade Unternehmer haben häufig Rechtschutzversicherungen, die sowohl den ´Sozial- als auch den Strafrechtschutz beinhalten, ohne es zu wissen. Gerne prüfen wir für Sie eine Eintrittspflicht der Rechtschutzversicherung.