Perathoner & Pfefferl

Kanzlei Perathoner & Pfefferl

Wir sind eine seit 1998 auf Strafrecht und Familienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in München.

AKTUELL: EINSPRUCH EINLEGEN BEI BUSSGELDVERFAHREN WEGEN EINER ORDNUNGSWIDRIGKEIT NACH DEM INFEKTIONSSCHUTZGESETZ (CORONASCHUTZVERORDNUNG)?

Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen Corona-Verordnungen ahnden zum Beispiel das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund, Verletzungen der Maskenpflicht und Feiern oder Grillen auf öffentlichen Plätzen. Die einzelnen Strafen (richtig: Bußgelder) finden Sie hier. Die wegen Missachtung der Coronaschutzverordnung erlassenen Bußgeldbescheide können jedoch häufig angefochten werden. Das heißt, Einspruch einlegen ist möglich. Denn die in den Rechtsverordnungen geregelten Maßnahmen lassen nicht selten einen Interpretationsspielraum offen. Bei eingeleiteten Bußgeldverfahren oder Strafverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz stehen wir Ihnen aktuell als Rechtsanwälte beratend zur Seite.

 

Strafrecht: Fachanwaltliche Vertretung im gesamten Strafverfahren

Vom Ermittlungsverfahren bis zum Rechtsmittelverfahren steht Ihnen Rechtsanwalt Pfefferl mit seinem kompetenten Fachwissen engagiert zur Seite, das er sich als Fachanwalt für Strafrecht angeeignet hat. Er verfügt außerdem über eine langjährige Berufserfahrung als Strafverteidiger und kennt den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung und hat mehr als 1200 Verfahren begleitet. Nach eingehender Prüfung Ihrer Strafakte entwickelt er zusammen mit dem Mandanten eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie, immer mit dem Blick auf das Wohl des Mandanten. Dabei ist es von Vorteil, wenn der Beschuldigte schon mit der Ladung zur Polizei (Einladung zur Polizei) kommt. Aber auch wenn es schon einen Strafbefehl oder eine Anklage gibt, sohnt sich der Weg zum Rechtsanwalt. Sie können sich darauf verlassen, dass Rechtsanwalt Pfefferl Ihnen eine engagierte Vertretung bietet und immer das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall erzielt.

Wirtschaftsstrafrecht

Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts befasst sich Rechtsanwalt Pfefferl schwerpunktmäßig mit dem Vorwurf der Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit. In diesem Fall geht es um das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, wenn z. B. Selbständige von Auftraggebern als Selbständige behandelt werden, von den Behörden aber als scheinselbständige Arbeitnehmer eingestuft werden, die sozialversicherungspflichtig sind. In diesem Zusammenhang vertritt Herr Rechtsanwalt Pfefferl Unternehmen die nach einer entsprechenden Betriebsprüfung oder im Nachgang zu den Ermittlungen durch den Zoll einen Beitragsbescheid der Deutschen Rentenversicherung (DRV) über die in der Vergangenheit nicht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge erhalten. Dies umfasst nicht nur die Vertretung der Firmen gegenüber der DRV im Widerspruchsverfahren sondern auch vor den Sozialgerichten und bei Statusfeststellungsverfahren.In diesen Verfahren wird Herr Pfefferl weit über  München hinaus tätig, sogar deutschlandweit. Im Bereich Due Diligence und Compliance untersützt RA Pfefferl Unternehmensberatungen, die eine vertiefte auch forensiche Expertise benötigen, diskret bei der Risikobewert von  Scheinselbständigkeit.

BtMG-Strafrecht

Ein besonderer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Pfefferl sind Verteidigungen im Bereich Betäubungsmittelstrafrecht. Denn diese verlangen ein besonderes Maß an Erfahrung und Kompetenz von einem Verteidiger.
Die häufigsten Drogendelikte sind das Handeltreiben und der Besitz von Betäubungsmitteln und das Fahren unter Drogeneinfluß. Ob es sich dabei um Cannabis (Marihuana, Haschisch), Amphetamine, Kokain, Ecstasy oder Opiate (Heroin)  handelt spielt dann lediglich bei der Bestimmung der nicht-geringen-Menge und der Strafhöhe eine entscheidenede Rolle. Nachdem bei praktisch allen Vorwürfen, die mit illegalen Drogen (BtM) im Zusammenhang stehen, die Führerscheinstelle die Entziehung der Fahrerlaubnis prüft, berät er seine Mandanten auch diesbezüglich mit Praxiserfahrung von über 20 Jahren.

allgemeines Strafrecht

Herr Pfefferl hat als Anwalt bereits mehr als 400 Verteidigungen im Bereich der Körperverletzung (gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung , fahrlässige Körperverletzung) und Vermögensdelikten wie Betrug (mit besonderer Expertiese im BAföG-Betrug) und Diebstahl durchgeführt. Auch im Jugendstrafrecht verfügt er über große Erfahrung. Bei der Verteidigung von Verkehrsdelikten (Unfallflucht, Drogenfahrt, Nötigung im Straßenverkehr, Alkoholfahrt, Straßenverkehrsgefährdung) legt er von Anfang an einen großen Augenmerk auf die Problematik des Führerscheinentzuges. Denn die Erfahrung zeigt, dass den meisten Mandanten der Führerscheinentzug mehr Sorgen bereitet als die zu erwartende Strafe.

Familienrecht

Frau Rechtsanwältin Perathoner  beschäftigt sich seit 1998 ausschließlich mit Familienrecht. Als Fachanwältin für Familienrecht hat sie bereits  hunderte von Scheidungen mit den dazugehörigen Verfahren wie Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Sorgerechtsverfahren durchgeführt.