Perathoner & Pfefferl

Recht in der Corona-Krise

In eigener Sache: Auch wir müssen Vorsorge für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und nicht zuletzt für uns Anwälte treffen. Wir bitten Sie daher mit FFP2-Maske zum Besprechungstermin zu kommen.

Wir sind  für Sie da und beraten gerne auch telefonisch, oder Videoanrufe und wickeln unsere Mandate in gewohnter hoher Qualität ab. Auch telefonische Beratungsgespräche sind vertraulich und dürfen nicht abgehört werden.

 

Es ist angekündigt, dass die Polizei die Coronavorschriften kontroliert und Verstöße  bestraft werden. Geht das eigentlich so einfach nach dem IfSG ? Was passiert mir bei Verstößen gegen das Infektionschutzgesetz bzw bei Verstößen gegen die bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (derzeit die 15te) . Welche Geldstrafen (Bußgelder) bekomme ich für das Feiern oder Verstöße gegen die FFP2 Maskenpflicht? Hier (bitte klicken) erklären wir Rechtsmittel und Kosten gegen einen Corona-Bußgeldbescheid und erklären die Verjährung und vieles mehr.

In jedem Fall raten wir dazu nicht mit den Polizeibeamten zu diskutieren (das nützt nicht und die dürfen auch nicht darüber entscheiden, ob etwas verfolgt wird oder nicht)

 

Wichtiger Hinweis:

Die veröffentlichten Beiträge und Rundschreiben behandeln Rechtsfragen in abstrakt genereller Form.

Die Lektüre dieser Beiträge und Rundschreiben kann die Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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