Kosten für Strafverfahren
Honorare für die Verteidigung in Strafsachen durch unseren Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidigung üben wir mit hohem Engagement aus!
Wir arbeiten hier fast ausnahmslos mit Pauschalvereinbarungen.
Natürlich wird dabei berücksichtigt, dass unser Rechstanwalt mehr als 20 Jahre Erfahrung in Strafsachen ausweisen kann und Fachanwalt für Strafrecht ist.
Unsere Vergütungsvereinbarungen ist in zwei Bereiche getrennt:
Zum einen in das Ermittlungsverfahren (Ermittlungen der Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahren durch Einstellung oder Anklageerhebung).
Zum anderen die Hauptverhandlung, also die Vorbereitung und Durchführung der Gerichtsverhandlung. Bei den zumeist getroffenen Pauschalvereinbarungen wird eine Mischkalkulation zu Grunde gelegt.
Der Vorteil für unsere Mandanten liegt dabei klar auf der Hand, er weiß ganz genau, was zu bezahlen ist. Bei der Stundenvergütung kann er (und der Anwalt) die Kosten kaum abschätzen.
Die Höhe des Honorars für das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung wird natürlich auch nach Umfang und Schwierigkeit der Strafsache berechnet.
In 80% aller Fälle vereinbart unser Fachanwalt für Strafrecht dabei
1000 € - 1800 € für das Ermittlungsverfahren und
1000 € - 1500 € für die Hauptverhandlung
Bei umfangreichen Verfahren wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Schaden mehr als 100.000 €) also dem Strafverfahren wegen Scheinselbständigkeit , oder in großen Betäubungsmittelverfahren sind die Sätze für das Ermittlungsverfahren (Dauer mindesten 1 Jahr) meist erheblich höher, in diesen Fällen wird auch häufiger eine Stundenvergütung vereinbart.
Auf ein Wort:
Gerade Unternehmer haben häufig Rechtschutzversicherungen, die sowohl den Sozial- als auch den Strafrechtschutz beinhalten, ohne es zu wissen. Gerne prüfen wir für Sie eine Eintrittspflicht der Rechtschutzversicherung. Diese Spezialversicherung zahlen angemessene Stundensätze für den Verteidiger.