Kanzlei Perathoner & Pfefferl
Unsere Anwaltskanzlei im Herzen von München.
Wir beraten umfassend und mit viel Erfahrung in allen Rechtsbereichen und Lebenslagen, insbesondere in unseren Schwerpunktbereichen: Familienrecht, Jugendstrafrecht, Wirtschaftsrecht, Straf- und Betäubungsmittelstrafrecht sowie Arbeits- und Verkehrsrecht.
Seit 1998 arbeiten unsere Fachanwälte auf ihrem Gebiet und stehen Ihnen mit ihrem umfangreichen Wissen mit Rat und Tat zur Seite:
Sylvia C. Perathoner
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Hier finden Sie mehr Informationen & Tätigkeitsschwerpunkte zu unserer Rechtsanwältin Frau Perathoner
Michael D. Pfefferl
Strafverteidiger (seit 1998)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Hier finden mehr Informationen & Tätigkeitsschwerpunkte zu unserem Rechtsanwalt Herr Pfefferl
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Sie haben ein konkretes Anliegen, rechtliche Fragen
oder eine polizeiliche Anzeige erhalten?
Dann zögern Sie nicht uns direkt zu kontaktieren, per
Email: Sekretariat@Perathoner-Pfefferl.de oder
Telefon: 089 / 931413
Unser Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag | 8:30 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 17:00 Uhr |
Freitag | 8:30 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 15:30 Uhr |
Adresse und Details zur Anfahrt finden Sie auf unserer Kontaktseite.
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Kosten für eine Erstberatung
Auf ein Wort: Viele Bürger haben Sorge, dass soblad ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, hohe und unübersichtliche Kosten auf sie zukommen. Die Sorge ist jedoch unberechtigt.
Denn die Kosten einer Erstberatung (egal ob z.B. zum Strafrecht, Drogendelikt, Arbeits- oder Familienrecht) sind verbraucherfreundlich geregelt und überschaubar. Und im Vergleich zu anderen europäischen Ländern in Deutschland vergleichsweise günstig.
Denn gerade die Erstberatung ist so wichtig, um gemeinsam mit dem Anwalt zu klären, welche Rechte, Möglichkeiten oder Mittel man überhaupt zur Verfügung stehen und, ob z.B. ein Rechtsstreit (z.B. im Verkehrsrecht, bei Kündigung, Mietangelegenheiten) Sinn macht.
Eine sachkundige Erstberatung in unserem Haus auf allen Rechtsgebieten kostet den Verbraucher bei uns 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.
Ausnahme ist hier die Erstberatung von Unternehmen auf dem Gebiet der Scheinselbständigkeit. Um einen Sachverhalt wirklich prüfen zu können, müssen oft Verträge gesichtet oder Fremdleistungskonten geprüft werden, was zeitaufwenig und umfangreich ist. Aus diesem Grund kostet die Erstberatung von Unternehmern im Bereich Scheinselbständigkeit 300 € zuzüglich Umsatzsteuer.
Weiterführende Information zur Kostentransparenz finden Sie unter: