Perathoner & Pfefferl

Fehlerquellen im Geschwindigkeitsmessverfahren

I. Erfolgsaussichten

Um die Erfolgsaussichten eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens beurteilen zu können, muss zunächst einmal überprüft werden, mit welchem Messverfahren eine Geschwindigkeitsüberschreitung nach nachgewiesen werden soll. Je nach Gerät können verschiedene Fehler auftreten. Gleichzeitig muß die Einhaltung der Verjährungsvorschriften überprüft werden. Die Verjährungsvorschriften des § 33 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) sind sehr kompliziert und sehen auch verschiedene Möglichkeiten der Unterbrechung vor. Zum Beispiel reicht es aus, vor Ablauf der 3 Monatsfrist die Anordnung der Vernehmung eines Betroffenen in die Akten zu nehmen, um die Verjährungsfrist wieder von Neuem in Gang zu setzen. Es kommt nur in ganz seltenen Fällen vor, dass eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt. Häufiger sind die Fälle, in denen während des polizeilichen Messverfahrens Fehler gemacht werden. Dies ist die größte Angriffsmöglichkeit für den Verteidiger ein Messergebnis zu Fall zu bringen, oder aber zumindest eine Korrektur durch den Sachverständigen zu erreichen. Manchmal reicht es aus, eine Reduzierung der gemessenen Geschwindigkeit um 1 km/h zu erreichen, um ein Fahrverbot zu verhindern. Gerade die Fälle, in denen einem Betroffenen eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird, die gerade eben ein Fahrverbot nach der Bußgeldkatalogverordnung nach sich ziehen (z.B. 31 km/h Überschreitung innerorts und 41 km/h Überschreitung außerorts) sind für eine Überprüfung durch den Sachverständigen sehr gut geeignet.

Im nachfolgenden sollen die wichtigsten Messverfahren kurz beschrieben werden und die möglichen Fehlerquellen aufgezeigt werden.