Perathoner & Pfefferl

Fehlerquellen im Geschwindigkeitsmessverfahren

II. Lasermessgeräte

Grundsätzlich muß für Lasermessgeräte festgestellt werden, dass die Messungen nur schwer einer Überprüfung zugänglich gemacht werden können. Das liegt daran, dass diese Geräte den Vorgang des Messens nicht aufzeichnen. Nachdem Messfotos fehlen, ist eine Überprüfung der Richtigkeit der Messung schwierig, zumal die Geräte grundsätzlich nur Messungen als gültig zulassen, die richtig durchgeführt wurden. Dennoch ist es zum Beispiel denkbar, dass mit einem Lasergerät, welches die Windschutzscheibe eines Pkw anvisiert, der nachfahrende LKW gemessen wird. Aus diesem Grund ist es nach den Bedienungsanleitungen der Messgeräte zum Beispiel unzulässig, die Windschutzscheibe an zu visieren. Wenn aber ein Messergebnis zustande kommt, kann im nachhinein wegen einer fehlenden Dokumentation der Fehler kaum mehr nachgewiesen werden, da sich der Bediener des Gerätes wahrscheinlich nicht bewusst war anstelle des vorgeschriebenen Kennzeichens die Windschutzscheibe anvisiert zu haben.

a) Riegl LR 90-235/P und Riegl FG21-P

Bei diesen Lasergeräten handelt es sich um Vorgänger und Nachfolgemodel des am häufigsten gebrauchten Lasergerätes. Dieses Gerät ist die klassische „Laserpistole, die freihändig, mit Einbeinstativ, mit Dreibeinstativ und aufgelegt benutzt werden kann. Mit den Geräten kann sowohl der ankommende als auch der abfließende Verkehr im Bereich von 0-250 km/h gemessen werden, wobei eine Messentfernung von 30 bis 500 Metern (bei Riegl LR 90-235/P) und 30 bis 1000 Meter (bei Riegl FG21-P) zulässig ist. Diese Geräte senden während des Messvorgangs einen Laserimpuls aus, der etwa 0,5 bis 1 Sekunde dauert. Nach Reflexion am gemessenen Fahrzeug wird der Impuls wieder empfangen. Aus den Laufzeiten der Impulse wird die Entfernung berechnet. Folgende Fehlerquellen können bestehen: