Perathoner & Pfefferl

Regelungsbereiche des Familienrechts

Bei Trennung und Scheidung unterteilt sich der Regelungskomplex, den Ehegatten zu bewältigen haben, in verfahrensrechtlich selbständige Teilbereiche auf.

1. elterliche Sorge

Bei Trennung der Eltern ist die erste rechtlich relevante Frage, bei welchem Elternteil gemeinsame Kinder leben sollen. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht ist diese Entscheidung im Einvernehmen beider Elternteile zu treffen. Kann eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden werden, muss ein Antrag beim Familiengericht auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil gestellt werden. Solange kein Sorgerechtsantrag beim zuständigen Gericht gestellt wird, verbleibt es sowohl nach Trennung wie auch Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht.

2. Umgang

Im Anschluss ergibt sich die Frage der Besuchsregelung zwischen dem anderen Elternteil und den Kindern. Der Umgang soll sich am Wohl des Kindes orientieren und ist frei gestaltbar. Eine gängliche Umgangsregelung ist jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien.

3. Kindesunterhalt

Eltern sind ihren Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Die Unterhaltsverpflichtung endet nicht grundsätzlich mit dem 18. Lebensjahr, sondern erstreckt sich auf eine angemessene Ausbildung. Bei minderjährigen Kindern leistet der betreuende Elternteil den sogenannten Betreuungsunterhalt. Der andere Elternteil ist zum Barunterhalt verpflichtet. Der Haftungsanteil betimmt sich nach dem Verhältnis der beiden Nettoeinkommen der Eltern. Der Bedarf eines Volljährigen mit eigenem Hausstand beträgt € 640,00. Der Bedarf eines volljährigen Kindes, das im Haushalt eines Elternteils wohnt, ermittelt sich nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle.