Perathoner & Pfefferl

Richtiges Verhalten bei der Hausdurchsuchung

1) Schweigen Sie!

Das heißt, Sie sagen nichts zum Vorwurf. Auch nicht, dass das nicht stimmt. Gar nichts zur Sache!

2) Klären Sie ab, ob die Beamten wirklich eine Hausdurchsuchung vornehmen wollen,

also entweder einen Durchsuchungsbeschluss haben, oder die Maßnahme auf "Gefahr im Verzug" begründen. In diesen Fällen müssen sie hereingelassen werden. Wollen die Beamten "nur mal schauen" sagen Sie bitte deutlich, dass Sie niemenaden hereinlassen wollen.

3) Holen Sie sich Rechtsbeistand durch den Anwalt Ihres Vertrauens

Sie haben zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens das Recht einen Anwalt hinzuzuziehen. Rechtsanwalt Pfefferl erreichen Sie unter 0177 2052031 (vor 8:30 Uhr oder nach 17:00 Uhr) oder 089 931413 (von 8:30 bis 17:00 Uhr)

4) Lesen Sie den Durchsuchungsbeschluss sofern dieser vorhanden ist,

oder fragen Sie die Beamten (bei Durchsuchung wegen Gefahr in Verzug) wonach Sie suchen. In einem Durchsuchungsbeschluss steht zum einen was gesucht wird und zum anderen wo danach gesucht werden darf.

5) Überlegen Sie, ob Sie die gesuchten Gegenstände freiwillig heraus geben wollen.

Das kann durchaus sinnvoll sein. Ein Beispiel: Die Hausdurchsuchung wird durchgeführt weil bestimmte Unterlagen hinsichtlich eines Betruges gesucht werden. Die Unterlagen sind im Schlafzimmer, im Wohnzimmer befindet sich aber noch eine nicht geringe Menge an Betäubungsmitteln. Werden die Betäubungsmittel bei der Suche nach den Unterlagen im Betrugsfall gefunden (man nennt das einen Zufallsfund) so wird ein weiteres Strafverfahren eingeleitet, mit einem viel schlimmeren Delikt. Es wäre daher sinnvoll, die Unterlagen freiwillig zu übergeben damit die Beamten die Wohnung wieder verlassen.

6) überprüfen Sie ob in den "richtigen" Räumen gesucht wird

Wenn Sie zum Beispiel in einer WG wohnen, so darf nicht einfach jedes Zimmer durchsucht werden, sondern nur das Zimmer des Beschuldigten und die Gemeinschaftsräume. Widersprechen Sie ausdrücklich der Durchsuchung anderer Räume oder von Räumen die nicht im Durchsuchungsbeschluss stehen.

7) Widersprechen Sie der Sicherstellung von Gegenständen oder Dokumenten

 Erkären Sie sich nicht einverstanden mit der Beschlagnahme oder Sicherstellung von Gegenständen. Schreiben Sie auf das Protokoll "ich widerspreche der Sicherstellung".

8) Bestehen Sie auf die Versiegelung von Dokumenten

Sagen Sie, dass Sie die Versiegelung der Unterlagen mit einem Amtssiegel verlangen. Nutzen Sie ausdrücklich das Wort Amtsiegel.

9) Kopieren Sie sichergestellte oder Beschlagnahmte Dokumente

Erklären Sie, dass die Unterlagen von Ihnen koiert werden sollen. Notfalls fotografieren Sie die Domumente.

10) Versuchen Sie nicht irgendetwas zu vernichten oder zu zerstören.

Das kann als Verdunklungsversuch gewertet werden und stellt einen Haftgrund dar, würde also im schlimmsten Fall einen Haftbefehl begründen.

 

 Rechtsanwalt Michael D. Pfefferl ist Fachanwalt für Strafrecht und seit 1998 als Verteidiger tätig.